HomeFlugplatzinfo´sPlatzordnung
- Zur Inbetriebnahme eines Modells sind nur ordentliche Mitglieder des Modellflugverein Telfs berechtigt. Unbefugten ist das Betreten des Geländes untersagt!
- Gastflieger dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Obmannes oder eines Vorstandmitgliedes das Fluggelände benützen.
- Ein Flugmodell darf nur von Piloten in Betrieb genommen werden, wenn ein entsprechender Versicherungsschutz beim Österr. Aero-Club (Sportlizenz) nachgewiesen werden kann (Lizenzkarte und Einzahlungsbeleg).
- Jeder Pilot muss sich vor Inbetriebnahme des Senders vergewissern, dass seine 35 MHz-Frequenz frei ist (Einschalten nur mit Frequenzklammer). Schäden, die durch unvorsichtige Inbetriebnahme eines Senders verursacht werden, sind von der Person zu ersetzen, die den Sender OHNE Frequenzklammer eingeschaltet hat. Frequenzklammern sind nach dem Flugbetrieb ausnahmslos wieder im Vereinsstadel - auf der dafür vorgesehenen Armatur - aufzubewahren!
- Die Mitglieder dürfen nur den ihnen zugewiesenen Kanal verwenden.
- Das Überfliegen von Personen, Fahrzeugen und Gebäuden ist strengstens verboten. Das Überfliegen des Sicherheitsnetzes sowie der vorhin genannten Punkte wird mit einer schriftlichen Abmahnung geahndet.
- Der Modellsportler hat alles zu unterlassen, was eine dritte Person in und außerhalb des Vereinsgeländes gefährdet.
- Die Ausübung jeder Tätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken, der Verein (Vorstand) übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art.
- Start und Landung sind laut, deutlich und rechtzeitig anzukündigen.
- Der Start eines Flugmodells darf nur von der Start- u. Landebahn aus erfolgen.
- Nach der Landung ist die Start- u. Landebahn sofort und ohne Aufforderung zu verlassen.
- Wenn auf angrenzenden Gründen landwirtschaftliche Arbeiten verrichtet werden bzw. der Rasen am MFVT Flugplatz gemäht wird, ist der Flugbetrieb sofort ausnahmslos einzustellen.
- Als Antrieb bei Verbrennungsmotoren dürfen nur 4-Takt-Motoren verwendet werden (ausgenommen vom Verbot des Einsatzes von 2-Takt-Motoren sind Hubschraubermodelle).
- Großvolumige 2-Takt-Benzinmotoren dürfen nur mit Genehmigung des Vorstandes und ausnahmslos für Schleppeinsatz verwendet werden!
- Flugverbotszonen sind ausnahmslos einzuhalten und werden mit schritlicher Abmahnung geahndet.
- Nach 20.00 Uhr ist jeder Flugbetrieb mit Verbrennungsmotoren verboten und einzustellen.
- Fahrzeuge sind auf den vorgesehenen Parkplätzen abzustellen.
- Das Fluggelände ist in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.
- Den Anweisungen der Vorstandsfunktionäre ist Folge zu leisten.
- Aus Gründen der Sicherheit ist für Besucher der Aufenthalt südlich des Vereinsstadels untersagt. ( Unfallgefahr )